DSGVO & Compliance

DSGVO & GPS-Tracking: Was Sie wissen müssen

22. August 2026 6 Min. Lesezeit FahrTrack Team

Die Ortung von Firmenfahrzeugen betrifft personenbezogene Daten — den Standort und die Bewegungen Ihrer Fahrer. Die DSGVO verbietet GPS-Tracking nicht, stellt aber klare Anforderungen an eine korrekte Umsetzung. Hier sind die wichtigsten Punkte, die jedes Unternehmen kennen sollte.

1. Rechtmäßige Grundlage der Verarbeitung

Die Ortung von Firmenfahrzeugen stützt sich in der Regel auf das berechtigte Interesse des Arbeitgebers (Flottensicherheit, Kostenmanagement, Effizienz) und nicht zwingend auf die Einwilligung der Mitarbeiter, da eine im Arbeitsverhältnis erteilte Einwilligung nicht immer als freiwillig gilt. Die Rechtsgrundlage muss dennoch dokumentiert und dem Zweck angemessen sein.

2. Information und Transparenz gegenüber Mitarbeitern

Fahrer müssen wissen, dass ihr Fahrzeug geortet wird, warum, welche Daten erfasst werden und wer Zugriff darauf hat. Eine klare, schriftliche Tracking-Richtlinie — die dem Personal vor der Einführung mitgeteilt wird — ist eine grundlegende Voraussetzung für die Compliance.

3. Zweckbindung: nur das Notwendige

Die Ortung sollte auf das für den angegebenen Zweck Notwendige beschränkt sein — in der Regel Arbeitszeiten und Firmenfahrzeuge. Ortung außerhalb der Arbeitszeit oder bei privater Nutzung eines Fahrzeugs erfordert besondere Sorgfalt, oft einschließlich der Möglichkeit zur Deaktivierung.

4. Speicherfristen der Daten

Standortdaten sollten nicht unbegrenzt gespeichert werden. Legen Sie eine konkrete Aufbewahrungsfrist fest (Monate, nicht Jahre), die dem Zweck angemessen ist — Flottensicherheit, Streitbeilegung, steuerliche Pflichten — und löschen Sie ältere Daten systematisch.

5. Datensicherheit und Zugriffskontrolle

Standortdaten müssen bei Übertragung und Speicherung verschlüsselt geschützt werden, und der Zugriff sollte auf befugtes Personal (z. B. den Flottenmanager) beschränkt sein, nicht auf die gesamte Organisation.

💡 Wichtig: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die vollständige Compliance Ihres Unternehmens empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem auf Datenschutz spezialisierten Rechtsberater.

Die FahrTrack-Plattform läuft mit SSL/TLS-Verschlüsselung und erfüllt vollständig die DSGVO, sodass die technische Infrastruktur bereitsteht — der Rest Ihrer Compliance (Mitarbeiterinformation, Aufbewahrungsrichtlinie) hängt von den Richtlinien Ihres Unternehmens ab. Mehr erfahren Sie auf unserer Seite Dienstleistungen.

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